Energiebedarfsausweis
Für Ihr geplantes Gebäude erstellen wir Ihnen einen nach der EnEV gesetzlich vorgeschriebenen Energiebedarfsausweis.
Damit können Sie auch ein KFW-Darlehen beantragen, z.B. für ein KFW-Haus 40 oder 60.
Für Ihr geplantes Gebäude erstellen wir Ihnen einen nach der EnEV gesetzlich vorgeschriebenen Energiebedarfsausweis.
Damit können Sie auch ein KFW-Darlehen beantragen, z.B. für ein KFW-Haus 40 oder 60.